Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig vom 16.11.2021 ist der Besuch der 3Landesmuseen ab Mittwoch, den 17.11.2021, nur noch für Personen möglich, die nachweislich vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind.
Beim Besuch des Braunschweigischen Landesmuseums, des Herzog Anton Ulrich-Museums (inkl. Bibliothek) und des Staatlichen Naturhistorischen Museums ist das erforderliche Nachweisdokument bereitzuhalten. Die 3Landesmuseen behalten sich vor, Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, keinen Einlass zu gewähren. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen, bis einschließlich 14 Jahre sind auch sogenannte Alltagsmasken (Stoffmasken) erlaubt.
Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, benötigen bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen Testnachweis sowie ein ärztliches Attest.
Das Café und Bistro Anton’s bleibt vollständig geöffnet. Auch hier gilt die 2G-Regel für einen Aufenthalt.
Alle aktuellen Informationen werden auf unseren digitalen Kanälen bekanntgegeben.