2G-Regel in den 3Landesmuseen

Besuch nur für Geimpfte und Genesene, Testpflicht entfällt

Seit Sonntag, den 12. Dezember, gilt in den 3Landesmuseen wieder die 2G-Regel.

Gemäß der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung ist ein Besuch des Braunschweigischen Landesmuseums (St. Ulrici-Brüdern, Hinter Aegidien), des Herzog Anton Ulrich-Museums (inkl. Bibliothek) und des Staatlichen Naturhistorischen Museums nur für Gäste möglich, die nachweislich gegen das Corona-Virus geimpft sind oder als genesen gelten. Die zusätzliche Testpflicht entfällt. Zur Kontrolle ist neben dem Impf- bzw. Genesenenausweis ein Lichtbildausweis vorzulegen.
 

Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltags-, Stoff- oder OP-Maske). Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die attestiert keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
 

Auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus („Corona-VO“) müssen personenbezogene Daten erhoben werden. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt vor Ort über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktdatenformular. Die hier aufgenommenen Daten werden vertraulich behandelt und maximal 4 Wochen gesichert aufbewahrt.